Änderungen für Echtzeitüberweisungen
Ab dem 9. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union für Echtzeitüberweisungen.
Auf die Berechnung eines separaten Entgeltes für die in Euro ausgeführte Echtzeitüberweisung von bisher 0,90 Euro wird verzichtet. Die Entgelthöhe entspricht der Höhe einer Standard-Überweisung.
Ferner reduziert sich die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von maximal 20 Sekunden auf maximal 10 Sekunden.
Volksbank Muldental, 29.10.2024