Bei einem Versicherungsanbieter steht folgendes in den Regeln:
Der Einsatz des Fahrzeuges erfolgt nur zur Eigenverwendung und nicht als Selbstfahrervermietfahrzeug.
Mir war nicht klar, ob "Eigenverwendung" nur mich persönlich oder auch andere Personen aus meinem Haushalt einschließt. Ich fragte den Support und bekam die Antwort:
Eigenverwendung bedeutet private Nutzung.
Als Selbstfahrervermietfahrzeug gelten Fahrzeuge, die gegen Entgelt an andere Personen vermietet werden.
Die Nutzung durch Ihre Frau und Ihren Sohn ist ohne weiteres möglich.