Von Prüfbescheinigung zu vorläufiger Fahrerlaubnis

Kind #1 hat die Fahrschule fürs Moped gemacht und einen Tag vor dem 15. Geburtstag die praktische Prüfung. Der Prüfer stellte statt einer vorläufigen Fahrerlaubnis nur eine Prüfbescheinigung aus, auf der in großen Lettern folgendes stand:

Diese Prüfbescheinigung berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Als das Kind dann wirklich 15 war, fuhren wir auf die Dekra-Geschäftsstelle nach Grimma - der Prüfer war von der Dekra, also werden wir dort auch die vorläufige Erlaubnis bekommen. Dort angekommen teilte man uns allerdings mit, daß man auf der Dekra nichts machen kann und wir uns ans Landratsamt wenden müssen.

Auf dem Landratsamt braucht man Termine, die es aber für Zeiten, in denen ein Schüler mitkommen kann, erst in 2 Wochen gibt. Ich habe mir deshalb einen Termin für den am nächsten Vormittag geklickt, bin allein hingefahren, habe die Prüfbescheinigung abgegeben und dann für 11,40€ ein Dokument mit dem Titel Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung (FeV) bekommen.

Written by Christian Weiske.

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